Nach dem Berufsbildungsgesetz können Teile der Ausbildung bis zu einer Dauer von maximal einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. In der Regel dauern die Aufenthalte aber 3-8 Wochen.
Grundkenntnisse in der Landessprache des Gastlandes sind besonders in Berufen zu empfehlen, in denen die Sprache zur Ausübung des Berufs benötigt wird. Dies trifft z. B. auf Verkäufer*innen, Kaufleute, etc. zu. In den handwerklichen und gewerblich-technischen Berufen funktioniert ein Auslandspraktikum in der Regel auch ohne Sprachkenntnisse in der Landessprache. Außerdem kannst Du dich „mit Händen und Füßen“ besser verständigen als Du denkst! Die Teilnahme an einem vorbereitenden Sprachkurs wird von den Programmen in der Regel finanziell bezuschusst.
Dein Ausbildungsbetrieb muss dem Auslandsaufenthalt natürlich zustimmen. Suche das Gespräch mit Deinem*r Vorgesetzten und erkläre, welche Ziele Du mit dem Auslandsaufenthalt verfolgst und welchen Nutzen auch Dein Ausbildungsbetrieb davon hat. Schließlich profitiert dieser von Deinen neu gewonnenen Fähigkeiten und Kenntnissen und eventuell kannst Du wertvolle Kontakte ins Ausland vermitteln.
Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden. Es empfiehlt sich, einen günstigen Zeitraum auszuwählen, wie z. B. die Ferienzeit.
Vielleicht ist ein organisierter Gruppenaufenthalt das Richtige für dich: Erfahrene Ansprechpartner/-innen übernehmen die Organisation und Du kannst dich mit Gleichgesinnten austauschen.
Du kannst natürlich auch eine andere Person, die Du z. B. aus der Berufsschule kennst, fragen, ob Ihr gemeinsam einen Auslandsaufenthalt planen und umsetzen wollt.
Bei Gruppenausreisen wird die Unterkunft meistens von der durchführenden Einrichtung organisiert.
Wenn Du einzeln ins Ausland entsendet wirst, kannst Du die „Mobilitätsberatung der hessischen Wirtschaft“ oder Deinen ausländischen Praktikumsbetrieb um Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft bitten.
Generell können berufliche Auslandaufenthalte in jedem Alter durchgeführt werden.
Allerdings gibt es bei manchen Programmen Anforderungen an das Alter, wie z. B. Volljährigkeit oder ein bestimmtes Höchstalter.
Wende dich am besten direkt an die Mobilitätsberatung. Wir wählen dann zusammen mit Dir ein passendes Förderprogramm aus, erläutern Dir das Bewerbungsverfahren und unterstützen dich bei der Erstellung Deiner Bewerbungsunterlagen.